2006/365/EG,Euratom: Beschluss des Rates und der Kommission vom 15. Mai 2006 über den Abschluss des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits im Namen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft
Text
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Article 1
Das Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits wird im Namen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft genehmigt.
Article 2
Die in Artikel 14 des Abkommens vorgesehene Notifikation wird vom Präsidenten des Rates im Namen der Europäischen Gemeinschaft und vom Präsidenten der Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft vorgenommen; beide werden ermächtigt, mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft durch einen Briefwechsel zu vereinbaren, dass der Wortlaut des Abkommens nach der Erweiterung vom 1. Mai 2004 in allen Sprachen der Mitgliedstaaten gleichermaßen verbindlich ist.
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