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Beschluss 2006/366/GASP des Rates vom 20. März 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung Georgiens über die Rechtsstellung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Südkaukasus und seines Unterstützungsteams in Georgien

CELEX
32006D0366
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2006-03-20
In force since
2006-03-20
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the xhtml manifestation.

Article 1

Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung Georgiens über die Rechtsstellung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Südkaukasus und seines Unterstützungsteams in Georgien wird im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.

Article 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Union zu unterzeichnen.

Article 3

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Article 4

Der Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.

Relations

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