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Seqlense EUR-Lex

2006/368/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. März 2006 über die ausführlichen technischen Vorschriften für die Durchführung der in der Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwendung von Frontschutzsystemen an Kraftfahrzeugen genannten Prüfungen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 776) (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32006D0368
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2006-03-20
In force since
2006-03-20
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Die ausführlichen technischen Vorschriften für die Durchführung der in Anhang I Nummer 3 der Richtlinie 2005/66/EG genannten Prüfungen von Frontschutzsystemen, die als Originalteile an einem Fahrzeug angebracht sind oder als selbstständige technische Einheiten in Verkehr gebracht werden, sind im Anhang dieser Entscheidung festgelegt.

2 Ist im Fall der Prüfungen für die Typgenehmigung eines Frontschutzsystems ein als Originalteil an einem Fahrzeug angebrachtes Frontschutzsystem für mehrere Fahrzeugtypen bestimmt, so muss es für jeden dieser Fahrzeugtypen einzeln typgenehmigt werden. Die Prüfstelle kann jedoch auf zusätzliche Prüfungen verzichten, wenn die Fahrzeugtypen, für die ein Frontschutzsystem bestimmt ist, einander hinreichend ähnlich sind oder wenn der zu genehmigende Frontschutzsystemtyp bereits geprüften Typen hinreichend ähnlich ist.

Article 2

Diese Entscheidung tritt am 26. November 2006 in Kraft.

Article 3

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

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