2006/375/EG: Entscheidung der Kommission vom 23. Mai 2006 Ausnahme der Inselgruppe Madeira von Bestimmungen der Richtlinie 2003/54/EG (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 2008)
Text
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Article 1
Der Portugiesischen Republik wird für die Inseln der Inselgruppe Madeira eine Ausnahme von den einschlägigen Bestimmungen der Kapitel IV, V, VI und VII sowie des Kapitels III, soweit die Umrüstung, Modernisierung und Erweiterung bestehender Kapazität betroffen ist, gewährt.
Article 2
Die nationalen portugiesischen Behörden beobachten die Entwicklung des Elektrizitätssektors Madeiras und melden der Kommission jede nennenswerte Änderung in diesem Sektor, die eine Überprüfung der gewährten Ausnahme erforderlich machen könnte. Spätestens ab dem 31. Dezember 2010 ist alle vier Jahre ein allgemeiner Bericht vorzulegen.
Article 3
Diese Ausnahme gilt unbefristet. Sie kann von der Kommission überprüft werden, falls im Elektrizitätssektor Madeiras nennenswerte Änderungen eintreten.
Article 4
Diese Entscheidung ist an die Portugiesische Republik gerichtet.
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