2006/436/EG: Entscheidung der Kommission vom 23. Juni 2006 zur Festsetzung der Finanzhilfe der Gemeinschaft für die im Rahmen der Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Vogelgrippe in Belgien im Jahr 2003 entstandenen Kosten (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 2422)
Text
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Article 1
Die Finanzhilfe der Gemeinschaft für die im Rahmen der Tilgung der Vogelgrippe in Belgien im Jahr 2003 entstandenen Kosten werden gemäß der Entscheidung 2003/749/EG festgesetzt auf insgesamt 8088508,16 EUR. Da eine Vorauszahlung von 3000000 EUR bereits gemäß der Entscheidung 2003/749/EG geleistet wurde, wird der Rest der Finanzhilfe der Gemeinschaft auf 5088508,16 EUR festgelegt.
Article 2
Diese Entscheidung ist an das Königreich Belgien gerichtet.
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