Beschluss 2006/475/GASP des Rates vom 12. Juni 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Gabunischen Republik über die Rechtsstellung der EU-geführten Einsatzkräfte in der Gabunischen Republik
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Article 1
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Gabunischen Republik über die Rechtsstellung der EU-geführten Einsatzkräfte in der Gabunischen Republik wird im Namen der Europäischen Union gebilligt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, das Abkommen rechtsverbindlich für die Europäische Union zu unterzeichnen.
Article 3
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Article 4
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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