2006/495/EG: Entscheidung des Rates vom 11. Juli 2006 gemäß Artikel 122 Absatz 2 des Vertrags über die Einführung der Einheitswährung durch Slowenien am 1. Januar 2007
Text
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Article 1
Slowenien erfüllt die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung der Einheitswährung. Die Ausnahmeregelung für Slowenien gemäß Artikel 4 der Beitrittsakte von 2003 wird mit Wirkung vom 1. Januar 2007 aufgehoben.
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Article 3
Diese Entscheidung wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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