2006/554/EG: Entscheidung der Kommission vom 27. Juli 2006 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 3331)
Text
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Article 1
Die im Anhang aufgeführten, von den zugelassenen Zahlstellen der Mitgliedstaaten zulasten des EAGFL, Abteilung Garantie, erklärten Ausgaben werden wegen ihrer Nichtübereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossen.
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, die Französische Republik, Irland, die Italienische Republik, die Portugiesische Republik und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.
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