2006/598/EG: Entscheidung der Kommission vom 16. März 2005 über das Staatliche Beihilfevorhaben der italienischen Region Latium mit dem Ziel der Verringerung der Treibhausgasemissionen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 587) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
1 Die Beihilfe, die Italien dem Unternehmen AEP auf der Grundlage der Deliberazione della Giunta Regionale del Lazio n. 4556 vom 6. August 1999 für ein Fernwärmeprojekt zu erteilen beabsichtigt, ist mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar.
2 Die Beihilfe gemäß Absatz kann erst gewährt werden, wenn Italien einen Nachweis dafür erbracht hat, das ACEA die Beihilfe, die mit der Entscheidung 2003/193/EG für rechtswidrig und unvereinbar erklärt wurde, zuzüglich Zinsen zurückgezahlt hat.
Article 2
Italien unterrichtet die Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung dieser Entscheidung über die Maßnahmen, die getroffen wurden, um der Entscheidung nachzukommen.
Article 3
Diese Entscheidung ist an Italien gerichtet.
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