2006/604/EG: Entscheidung der Kommission vom 6. September 2006 zur Festsetzung der Finanzhilfe der Gemeinschaft für die im Rahmen der Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit in Italien in den Jahren 2001 und 2002 entstandenen Kosten (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 3933)
Text
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Article 1
Die Finanzhilfe der Gemeinschaft für die im Rahmen der Tilgung der Blauzungenkrankheit in Italien 2001 und 2002 entstandenen Kosten wird gemäß der Entscheidung 2003/677/EG auf insgesamt 7358839 EUR festgesetzt. In Anbetracht der gemäß der Entscheidung 2003/677/EG bereits erfolgten ersten Teilzahlung von 4000000 EUR wird der Restbetrag von 3358839 EUR an Italien ausgezahlt.
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Italienische Republik gerichtet.
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