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Seqlense EUR-Lex

2006/642/EG: Entscheidung der Kommission vom 8. März 2006 über eine Beihilferegelung, die die Region Venetien, Italien, zur Verbesserung der Bedingungen für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse durchführen will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 639) (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32006D0642
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2006-03-08
In force since
2006-09-27
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Beihilfe, die die italienische Republik gemäß Artikel 35 des Regionalgesetzes Nr. 5/2000 von Venetien durchführen will, ist, sofern die Bedingungen gemäß Artikel 2 eingehalten werden, mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar.

Article 2

Die italienischen Behörden notifizieren der Kommission jede über 20 % hinausgehende Erhöhung der Ausgangsmittel für die Beihilferegelung gemäß Artikel 35 des Regionalgesetzes Nr. 5/2000.

Article 3

Italien teilt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntgabe dieser Entscheidung mit, welche Maßnahmen getroffen wurden, um dieser Entscheidung nachzukommen.

Article 4

Diese Entscheidung ist an die Italienische Republik gerichtet.

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