Skip to content
Seqlense EUR-Lex

2006/643/EG: Entscheidung der Kommission vom 4. April 2006 über die staatliche Beihilfe des Vereinigten Königreichs für die Einrichtung der Agentur für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 650) (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32006D0643
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2006-04-04
In force since
2006-09-27
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Die Einrichtung der Agentur für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen durch das Vereinigte Königreich, die der Kommission am 22. Dezember 2003 notifiziert wurde und in der Übertragung der Magnox-Kernkraftwerke, der materiellen Vermögenswerte der Anlagen in Capenhurst, Drigg, Sellafield und Springfields, der mit diesen Anlagen verbundenen Finanzanlagen sowie der Haftung für die damit verbundenen Nuklearverbindlichkeiten von British Nuclear Fuels Limited auf die Agentur für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen besteht, beinhaltet keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 87 Absatz 1 EG-Vertrag an British Nuclear Fuels Limited.

2 Die in Absatz 1 beschriebene Einrichtung der Agentur für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen ist mit einer Beihilfe im Sinne des Artikels 87 Absatz 1 EG-Vertrag an die Agentur für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen verbunden, die vorbehaltlich der in Artikel 2 bis 9 dieser Entscheidung festgelegten Voraussetzungen mit dem gemeinsamen Markt und den Zielen des Euratom-Vertrages vereinbar ist.

Article 2

Sobald die in Artikel 1 genannten Nuklearverbindlichkeiten 15100000000 GBP zu Preisen vom März 2005 überschreiten, legt das Vereinigte Königreich der Kommission erweiterte Zusatzberichte vor, aus denen hervorgeht, dass die Ausgaben ausschließlich der Erfüllung der in dem Artikel genannten Verbindlichkeiten dienen und geeignete Schritte unternommen wurden, um die Ausgaben auf das zur Erfüllung dieser Verbindlichkeiten erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Die Berichte werden jährlich vorgelegt. Zur Berechnung der Beträge zu Preisen vom März 2005 verwendet das Vereinigte Königreich den für das Vereinigte Königreich geltenden von der Kommission veröffentlichten Referenz- und Abzinsungssatz, der alle fünf Jahre zu aktualisieren ist.

Article 3

1 Das Vereinigte Königreich macht der Agentur für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen und den mit dem Anlagenbetrieb betrauten Site Licensee Companies zur Auflage, ausländischen Endverbrauchern, die Strom direkt von der Agentur für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen und den mit dem Anlagenbetrieb betrauten Site Licensee Companies beziehen, keine Lieferungen zu Bedingungen anzubieten, bei denen der Preis des Energieanteils des mit den Abnehmern geschlossenen Vertrages unter dem aktuellen Großhandelspreis liegt. Unter außergewöhnlichen Marktbedingungen, d. h. wenn die Voraussetzungen der objektiven Tests nach Artikel 4 Absatz 1 erfüllt sind, können die Agentur für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen und die mit dem Anlagenbetrieb betrauten Site Licensee Companies, solange die außergewöhnlichen Marktbedingungen bestehen, den Preis für den Energieanteil des Vertrages erforderlichenfalls nach Treu und Glauben unter dem aktuellen Großhandelspreis festsetzen, damit die Agentur für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen und die mit dem Anlagenbetrieb betrauten Site Licensee Companies in der Lage sind, unter den in Artikel 4 festgelegten Voraussetzungen im Wettbewerb bestehen zu können.

2 Das Vereinigte Königreich erstattet der Kommission jährlich Bericht darüber, ob die Agentur für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen und die mit dem Anlagenbetrieb betrauten Site Licensee Companies diese Voraussetzung erfüllen.

Article 4

1 Außergewöhnliche Marktbedingungen herrschen, wenn a) die Agentur für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen das Angebot macht, […] über einen Zeitraum von […] in einer Mindestmenge von […] in der Wintersaison und […] in der Sommersaison zum aktuellen Großhandelspreis auf dem Großhandelsmarkt zu verkaufen und dieses Angebot am Ende dieses Zeitraums hat keinen Abnehmer gefunden hat (Test A); oder b) das gemeldete, über die Grundlast hinausgehende Saisongeschäft auf dem britischen Großhandelsmarkt im zurückliegenden Zeitraum von […] Wochen durchschnittlich insgesamt weniger als […] (brutto) betrug (Test B).

2 Fällt einer der beiden Tests positiv aus, können die Agentur für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen und die mit dem Anlagenbetrieb betrauten Site Licensee Companies neue Verträge mit Endabnehmern über bis zu […] zu Preisen unter dem aktuellen Großmarktpreis abschließen, sofern ein solches Preisniveau in einer solchen Phase außergewöhnlicher Marktbedingungen wirtschaftlich notwendig ist.

3 Eine Phase außergewöhnlicher Marktbedingungen darf […] nicht überschreiten. Bevor eine erneute Phase außergewöhnlicher Marktbedingungen beginnen kann, muss wiederum entweder Test A oder Test B positiv ausfallen.

Article 5

1 Das Vereinigte Königreich macht der Agentur für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen zur Auflage, sich zu verpflichten, dass die Agentur für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen und die mit dem Betrieb der Wiederaufbereitungsanlage THORP (Thermal Oxide Reprocessing Plant) und des Kernkraftwerks SMP (Sellafield Mox Plant) betrauten Site Licensee Companies weder Verträge über die Wiederaufbereitung oder die Lagerung von abgebrannten Kernbrennstoffen noch Lieferverträge für MOX-Kernbrennstoff zu Preisen schließen, die unter den relevanten geplanten Grenzkosten für diese Leistungen liegen. Diese Grenzkosten beinhalten die Grenzkosten für den Betrieb sowie alle Grenzkosten für die Anlagenstilllegung und die Entsorgung radioaktiver Abfälle und umfassen die geplanten Kosten kurz vor Vertragsbeginn.

2 Absatz 1 gilt weder für Verträge, die vor dem Datum dieser Entscheidung geschlossen wurden, noch für Verträge, in denen Abnehmern offizielle Angebote unterbreitet wurden, die von der Agentur für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen und vom britischen Ministerium für Handel und Industrie genehmigt und vor diesem Datum verhandelt wurden, noch für Verträge, die nach diesem Datum geschlossen wurden, denen jedoch eine vor diesem Datum abgegebene Verpflichtungserklärung voranging.

Article 6

Das Vereinigte Königreich erstattet jährlich Bericht über die Anwendung der Artikel 3 bis 5. In dem Bericht wird insbesondere dargelegt, ob im fraglichen Jahr außergewöhnliche Marktbedingungen herrschten und welche Vertragsbedingungen in die auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge aufgenommen wurden. Aus dem Bericht muss ferner hervorgehen, ob die Verträge des fraglichen Jahres unter Anwendung des Artikels 5 Absatz 1 geschlossen wurden, und welche Vertragsbedingungen galten. Gegebenenfalls ist im Bericht auch zu beschreiben, wie sich der Cashflow der Anlagen, die von der British Nuclear Fuels Limited auf die Agentur für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen übertragen wurden, im Vergleich zu den Cashflow-Prognosen entwickelt hat. Im Bericht wird auch dargelegt, ob die Agentur für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen ihr Ziel, den Anteil der an die Anlagen gebundenen Nuklearverbindlichkeiten, die der Agentur für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen zuzurechnen sind, zurückerlangen konnte, und gegebenenfalls begründet, warum ihr dies nicht gelungen ist.

Article 7

Diese Entscheidung ist an das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland gerichtet.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions