2006/665/EG: Entscheidung der Kommission vom 3. Oktober 2006 zur vorübergehenden Ermächtigung Spaniens, bestimmtes, den Anforderungen der Richtlinie 1999/105/EG in Bezug auf die Identifizierung und Etikettierung nicht entsprechendes, aus Neuseeland eingeführtes Saatgut der Art Pinus radiata und daraus erzeugtes Pflanzgut zum Verkehr zuzulassen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 4320)
Text
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Article 1
1 Spanien wird ermächtigt, 400 kg Saatgut der Art Pinus radiata mit Ursprung in Neuseeland, das den Anforderungen der Artikel 13 und 14 der Richtlinie 1999/105/EG in Bezug auf Identifizierung und Etikettierung nicht entspricht und zur Erzeugung von Pflanzgut bestimmt ist, bis zum 31. Dezember 2006 gemäß den Anforderungen im Anhang dieser Entscheidung zum Verkehr zuzulassen.
2 Spanien wird ermächtigt, Pflanzgut, erzeugt aus dem Saatgut gemäß Absatz 1, das den Anforderungen der Artikel 13 und 14 der Richtlinie 1999/105/EG in Bezug auf Identifizierung und Etikettierung nicht entspricht, gemäß den Anforderungen des Anhangs dieser Entscheidung bis zum 31. Dezember 2011 zum Verkehr zuzulassen.
Article 2
Diese Entscheidung ist an das Königreich Spanien gerichtet.
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