2006/684/EG: Entscheidung des Rates vom 5. Oktober 2006 zur Änderung von Anlage 2 Liste A der Gemeinsamen konsularischen Instruktion betreffend die Visumpflicht für die Inhaber von indonesischen Diplomaten- und Dienstpässen
Text
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Article 1
Anlage 2 Liste A der Gemeinsamen konsularischen Instruktion wird wie folgt geändert: Indonesien wird hinzugefügt und in der Spalte „BNL“ werden in Bezug auf Indonesien die Buchstaben „DS“ aufgenommen.
Article 2
Diese Entscheidung gilt ab dem 1. November 2006.
Article 3
Diese Entscheidung ist gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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