2006/697/EG: Beschluss des Rates vom 27. Juni 2006 über die Unterzeichnung des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über das Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Island und Norwegen
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über das Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Island und Norwegen wird — vorbehaltlich seines Abschlusses — im Namen der Europäischen Union genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens und die bei der Unterzeichnung des Übereinkommens abzugebenden Erklärungen sind diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Übereinkommen vorbehaltlich seines Abschlusses zu unterzeichnen.
Article 3
Dieser Beschluss und das ihm beigefügte Übereinkommen werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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