2006/704/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. Oktober 2006 über die mit einer Einschränkung versehene Veröffentlichung der Fundstelle der Norm EN 848-3:1999 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen — Fräsmaschinen für einseitige Bearbeitung mit drehendem Werkzeug — Teil 3: NC-Bohr- und Fräsmaschinen gemäß der Richtlinie 98/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 4901) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Veröffentlichung der Fundstelle der Norm EN 848-3:1999 „Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen — Fräsmaschinen für einseitige Bearbeitung mit drehendem Werkzeug — Teil 3: NC-Bohr- und Fräsmaschinen“ im Amtsblatt der Europäischen Union erhält die Fassung des Anhangs dieser Entscheidung.
Article 2
Veröffentlichen die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 98/37/EG die Fundstelle einer nationalen Norm, durch die die harmonisierte Norm EN 848-3:1999 umgesetzt wird, so versehen sie diese Veröffentlichung mit dem im Anhang dieser Entscheidung aufgeführten Warnhinweis.
Article 3
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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