2006/723/EG: Entscheidung der Kommission vom 24. Oktober 2006 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von Maiskeimöl mit hohem Anteil an unverseifbaren Bestandteilen als neuartige Lebensmittelzutat gemäß der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 4980)
Text
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Article 1
„Maiskeimöl mit hohem Anteil an unverseifbaren Bestandteilen“ gemäß dem Anhang darf in der Gemeinschaft als neuartige Lebensmittelzutat zur Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln in Verkehr gebracht werden.
Article 2
Die in einer vom Hersteller als Tagesverzehrsmenge empfohlenen Portionsgröße enthaltene maximale Menge an „Maiskeimöl mit hohem Anteil an unverseifbaren Bestandteilen“ darf höchstens 2 g betragen.
Article 3
Die Bezeichnung der neuartigen Lebensmittelzutat lautet „Maiskeimölauszug“.
Article 4
Diese Entscheidung ist an Laboratoires Expanscience, Siège Social, 10, Avenue de l’Arche, F-92419 Courbevoie Cedex gerichtet.
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