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Seqlense EUR-Lex

2006/730/EG: Beschluss des Rates vom 25. September 2006 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel

CELEX
32006D0730
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2006-09-25
In force since
2002-12-19
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Das am 11. September 1998 in Rotterdam unterzeichnete Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel (nachstehend als „Rotterdamer Übereinkommen“ bezeichnet) wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt.

Article 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu benennen, die bevollmächtigt ist (sind), die Zuständigkeitserklärung, die im Anhang dieses Beschlusses enthalten ist, im Namen der Gemeinschaft gemäß Artikel 25 Absatz 3 des Rotterdamer Übereinkommens zu hinterlegen.

Article 3

Diese Entscheidung tritt mit Wirkung vom 19. Dezember 2002 in Kraft.

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