2006/777/EG: Entscheidung der Kommission vom 14. November 2006 über eine Finanzhilfe der Gemeinschaft zur Tilgung der klassischen Schweinepest in Deutschland im Jahre 2006 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 5375)
Text
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Article 1 Gemeinschaftliche Finanzhilfe
1 Deutschland wird eine gemeinschaftliche Finanzhilfe für die entstandenen Kosten durch die Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest im Jahre 2006, einschließlich der Maßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Entscheidung 2006/346/EG, gewährt.
2 Die genannte Finanzhilfe beläuft sich auf 50 % der förderfähigen Ausgaben. Sie wird nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 349/2005 gezahlt.
Article 2 Zahlungsmodalitäten
Als Teil der gemeinschaftlichen Finanzhilfe gemäß Artikel 1 wird eine erste Tranche von 5000000 EUR gezahlt.
Article 3 Adressat
Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.
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