2006/790/EG: Beschluss der Kommission vom 7. November 2006 über die Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens gegen Indien gemäß der Vereinbarung über Regeln und Verfahren für die Streitbeilegung und den anderen einschlägigen WTO-Bestimmungen wegen eines Handelshemmnisses in Form einer Zusatzabgabe auf eingeführte Weine und Spirituosen und einer Sonderzusatzabgabe auf eingeführte Spirituosen, die von Indien erhoben werden, sowie eines Verkaufsverbotes des indischen Bundesstaates Tamil Nadu für eingeführte Weine und Spirituosen
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Article 1
Die Aufrechterhaltung und Anwendung einer Zusatzabgabe auf eingeführte Weine und Spirituosen und einer Sonderzusatzabgabe auf eingeführte Spirituosen durch Indien und die Aufrechterhaltung und Anwendung eines Verkaufsverbots für eingeführte Weine und Spirituosen durch den indischen Bundesstaat Tamil Nadu sind offenbar nicht mit Indiens Verpflichtungen aus dem Marrakesch-Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation, und insbesondere nicht mit den Bestimmungen des allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens von 1994, vereinbar und stellen ein Handelshemmnis im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 3286/94 dar.
Article 2
Gemäß der Vereinbarung über die Regeln und Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten und anderen einschlägigen WTO-Bestimmungen wird die Gemeinschaft ein Streitbeilegungsverfahren gegen Indien anstrengen, um die Beseitigung der in Artikel 1 genannten Handelshemmnisse zu erreichen.
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