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Seqlense EUR-Lex

2006/854/EG: Entscheidung der Kommission vom 26. Juli 2006 zur Genehmigung der Änderung der Anhänge V und VIII des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Neuseeland über veterinärhygienische Maßnahmen im Handel mit lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen im Namen der Europäischen Gemeinschaft (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 3327) (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32006D0854
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2006-07-26
In force since
2006-07-26
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the xhtml manifestation.

Article 1

Entsprechend den Empfehlungen des gemeinsamen Verwaltungsausschusses nach Artikel 16 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Neuseeland über veterinärhygienische Maßnahmen im Handel mit lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen werden die Änderungsvorschläge für die Anhänge V und VIII des Abkommens hiermit im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut der Vereinbarung mit Neuseeland in Form eines Briefwechsels und die Änderungsvorschläge für die Anhänge V und VIII des Abkommens sind dieser Entscheidung beigefügt.

Article 2

Der Generaldirektor für Gesundheit und Verbraucherschutz wird hiermit ermächtigt, das Abkommen in Form eines Briefwechsels rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen.

Article 3

Diese Entscheidung gilt ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem Neuseeland der Kommission schriftlich mitgeteilt hat, dass die internen Verfahren zur Genehmigung der Änderungen gemäß Artikel 1 abgeschlossen sind. Die Kommission setzt den Rat und die Mitgliedstaaten unverzüglich von der im ersten Abschnitt genannten Mitteilung in Kenntnis.

Article 4

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

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