2006/874/EG: Beschluss des Rates vom 28. November 2006 über den Beitritt der Gemeinschaft zur Regelung Nr. 107 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klassen M 2 und M 3 hinsichtlich ihrer allgemeinen Konstruktionsmerkmale (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
1 Die Gemeinschaft wendet die Regelung Nr. 107 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klassen M2 und M3 hinsichtlich ihrer allgemeinen Konstruktionsmerkmale an.
2 Der Wortlaut der Regelung ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Die Regelung Nr. 107 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klassen M2 und M3 hinsichtlich ihrer allgemeinen Konstruktionsmerkmale wird in das Gemeinschaftssystem für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen eingegliedert.
Article 3
Die Kommission unterrichtet den Generalsekretär der Vereinten Nationen von diesem Beschluss.
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