2006/938/EG: Entscheidung der Kommission vom 4. Juli 2006 über die staatliche Beihilfe, die Belgien dem Unternehmen Ford Genk gewähren will, C 40/2005 (ex N 331/2005) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 2931) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die staatliche Beihilfe, die Belgien für ein Ausbildungsvorhaben bei Ford-Werke GmbH, Fabrieken te Genk zu gewähren beabsichtigt, ist in Höhe von 6038868 EUR mit dem gemeinsamen Markt unvereinbar. Sie darf daher nicht gewährt werden. Die restliche staatliche Beihilfe in Höhe von 6240555 EUR ist mit dem gemeinsamen Markt vereinbar.
Article 2
Belgien unterrichtet die Kommission innerhalb von zwei Monaten ab der Übermittlung dieser Entscheidung über die Maßnahmen, die es getroffen hat, um der Entscheidung nachzukommen.
Article 3
Diese Entscheidung ist an das Königreich Belgien gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions