2006/941/EG: Entscheidung der Kommission vom 8. November 2006 über die staatliche Beihilfe C 11/06 (ex N 127/05), die Italien AEM Torino gewähren will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 5276) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die staatliche Beihilfe in Höhe von 16338000 EUR, die Italien AEM Torino für verlorene Kosten gewähren will, ist vorbehaltlich von Artikel 2 mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar.
Article 2
Die in Artikel 1 genannte Beihilfe darf nicht gewährt werden, bevor Italien gegenüber der Kommission nachgewiesen hat, dass AEM Torino entweder keine Beihilfe im Rahmen der mit Entscheidung 2003/193/EG für rechtswidrig und mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärten Regelung zugunsten der aziende municipalizzate erhalten oder die frühere Beihilfe im Rahmen der genannten Regelung einschließlich der Zinsen zurückgezahlt hat.
Article 3
Italien teilt der Kommission binnen zwei Monaten nach Notifizierung dieser Entscheidung die Maßnahmen mit, die ergriffen wurden, um dieser Entscheidung nachzukommen.
Article 4
Diese Entscheidung ist an die Italienische Republik gerichtet.
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