2006/948/EG: Entscheidung der Kommission vom 4. Juli 2006 über die staatliche Beihilfe, die Italien zugunsten von Cantieri Navali Termoli S.p.A. gewähren will (K 48/2004 (ex N 595/2003)) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 2972) Text von Bedeutung für den EWR.
Text
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Article 1
Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1540/98 vorgesehene Lieferfrist von drei Jahren kann für das von der Werft Cantieri Navali Termoli S.p.A. gebaute Schiff C.180 (ehemals C.173) nicht verlängert werden. Folglich darf für dieses Schiff keine auftragsbezogene Betriebsbeihilfe gewährt werden.
Article 2
Italien teilt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntgabe dieser Entscheidung die Maßnahmen mit, die ergriffen wurden, um der Entscheidung nachzukommen.
Article 3
Diese Entscheidung ist an die Italienische Republik gerichtet.
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