2006/957/EG: Beschluss des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Genehmigung — im Namen der Europäischen Gemeinschaft – einer Änderung des Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an den Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten
Text
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Article 1
Die Änderung des Übereinkommens von Aarhus in Bezug auf die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren zu gentechnisch veränderten Organismen wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut der Änderung des Übereinkommens von Aarhus ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
1 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die Urkunde zur Genehmigung der Änderung gemäß Artikel 14 des Übereinkommens von Aarhus beim Generalsekretär der Vereinten Nationen als dem Verwahrer zu hinterlegen.
2 Die Europäische Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien des Übereinkommens von Aarhus sind, bemühen sich, ihre Urkunden zur Ratifizierung, Annahme oder Genehmigung der Änderung möglichst rasch, spätestens jedoch am 1. Februar 2008 zu hinterlegen.
Article 3
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 6a Öffentlichkeitsbeteiligung bei entscheidungen über die absichtliche freisetzung in die umwelt und das inverkehrbringen von gentechnisch veränderten organismen
1 Jede Vertragspartei sorgt nach den in Anhang Ia festgelegten Modalitäten für eine rechtzeitige und effektive Information und Öffentlichkeitsbeteiligung, bevor sie darüber entscheidet, ob eine absichtliche Freisetzung in die Umwelt oder ein Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen genehmigt wird.
2 Die von den Vertragsparteien gemäß Absatz 1 festgelegten Anforderungen und die Bestimmungen ihres innerstaatlichen Regelungsrahmens zur biologischen Sicherheit sollten im Einklang mit dem Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit einander ergänzen und stützen.“
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