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Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EG) Nr. 601/2006 der Kommission vom 18. April 2006 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf das Format und das Verfahren der Datenübertragung

CELEX
32006R0601
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2006-04-18
In force since
2006-05-09
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Datenübermittlung

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) Daten in elektronischer Form über das von der Kommission (Eurostat) unterhaltene zentrale Portal. Die Kommission (Eurostat) stellt eine ausführliche Dokumentation zu diesem zentralen Portal zur Verfügung und gibt Leitlinien für die Umsetzung von dafür geeigneten Datenübermittlungsverfahren.

Article 2 Datenformat

Die Mitgliedstaaten verwenden in Übereinstimmung mit den von der Kommission (Eurostat) spezifizierten Austauschstandards das Datenformat „Gesmes“. Die Kommission (Eurostat) stellt eine detaillierte Dokumentation zu diesen Standards zur Verfügung und gibt Leitlinien für ihre Verwendung entsprechend den Anforderungen dieser Verordnung. Es wird kein urheberrechtlich geschütztes Datenformat verwendet.

Article 3 Technische Spezifikation des Datenformats

Die technische Spezifikation der Datenstruktur ist im Anhang zu dieser Verordnung angegeben.

Article 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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