Verordnung (EG) Nr. 1515/2006 des Rates vom 10. Oktober 2006 zur Aufhebung des Antidumpingzolls auf Einfuhren synthetischer Spinnfasern aus Polyestern mit Ursprung in Australien, Indien, Indonesien und Thailand, ferner zur Einstellung der Verfahren betreffend diese Einfuhren nach Überprüfungen wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Maßnahmen gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 des Rates sowie zur Einstellung der teilweisen Interimsüberprüfung gemäß Artikel 11 Absatz 3 betreffend solche Einfuhren mit Ursprung in Thailand
Text
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Article 1
Die Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von synthetischen Spinnfasern aus Polyestern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet, mit Ursprung in Australien, Indien, Indonesien und Thailand, die mit den Verordnungen (EG) Nr. 1522/2000 und (EG) Nr. 2852/2000 eingeführt wurden, werden aufgehoben und die Verfahren betreffend diese Einfuhren werden eingestellt.
Article 2
Die teilweise Interimsüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von synthetischen Spinnfasern aus Polyestern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet, mit Ursprung in Thailand wird eingestellt.
Article 3
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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