Entscheidung der Kommission vom 22. Dezember 2006 zur Genehmigung der Pläne für die Zulassung von Betrieben zum innergemeinschaftlichen Handel mit Geflügel und Bruteiern gemäß Richtlinie 90/539/EWG des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 6842) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Der der Kommission von Bulgarien am 9. Oktober 2006 vorgelegte Plan für die Zulassung von Betrieben zum innergemeinschaftlichen Handel mit Geflügel und Bruteiern wird hiermit genehmigt.
Article 2
Der der Kommission von Rumänien am 5. Oktober 2006 vorgelegte Plan für die Zulassung von Betrieben zum innergemeinschaftlichen Handel mit Geflügel und Bruteiern wird hiermit genehmigt.
Article 3
Im Anhang ist die Liste der Mitgliedstaaten aufgeführt, die über genehmigte Pläne für die Zulassung von Betrieben zum innergemeinschaftlichen Handel mit Geflügel und Bruteiern verfügen.
Article 4
Die Entscheidung 2004/835/EG wird aufgehoben.
Article 5
Diese Entscheidung gilt vorbehaltlich und ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrags über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens.
Article 6
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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