Entscheidung der Kommission vom 16. Mai 2006 über die Staatliche Beihilfe C 26/2004 (ex NN 38/2004) Deutschlands zugunsten der Schneider Technologies AG (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 1857) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die Beihilfen an die Schneider AG, Türkheim, in Höhe von 6498468,68 EUR zugunsten des Forschungsprojekts Laser-Display-Technologie und in Höhe von 1275826,60 EUR zugunsten des FuE-Projekts Laser-Display-Technologie — Systemintegration und Prototypen sind mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar.
Article 2
Das förmliche Prüfverfahren wird, soweit es die Darlehen der Bayrischen Landesanstalt für Aufbaufinanzierung in Höhe von insgesamt 12,8 Mio. EUR und den Zuschuss von 1275826,60 EUR zu dem Forschungsprojekt Laser-Display-Technologie — Systemintegration und Prototypen betrifft, eingestellt.
Article 3
Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.
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