Entscheidung der Kommission vom 18. Dezember 2006 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, vorläufige Zulassungen für den neuen Wirkstoff Tritosulfuron zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 6573) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Mitgliedstaaten dürfen vorläufige Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Tritosulfuron enthalten, um einen Zeitraum von höchstens 24 Monaten nach Erlass dieser Entscheidung verlängern.
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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