Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 2006 betreffend die Verlängerung bestimmter Beihilfeentscheidungen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 6927) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Unbeschadet der geeigneten Maßnahmen, die die Kommission unter Punkt 107, 3. Gedankenstrich der Leitlinien für Regionalbeihilfen 2007-2013 am 4. März 2006 vorgeschlagen hat und die von allen Mitgliedstaaten angenommen worden sind, wird die Geltungsdauer von Entscheidungen der Kommission, die Beihilferegelungen aufgrund von Anmeldungen auf der Grundlage der Verordnungen (EG) Nr. 2204/2002, (EG) Nr. 70/2001 und (EG) Nr. 68/2001 vor Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung genehmigt haben, bis zum 30. Juni 2008 verlängert.
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Sie ist ab dem 1. Januar 2007 anwendbar.
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