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Seqlense EUR-Lex

2007/100/EG: Entscheidung der Kommission vom 14. Februar 2007 über eine Finanzhilfe der Gemeinschaft an Belgien zum Ausbau der Infrastrukturen für Gesundheitskontrollen bei Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen aus Drittländern im Jahr 2007 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 414)

CELEX
32007D0100
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2007-02-14
In force since
2007-02-14
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Gewährung einer Finanzhilfe der Gemeinschaft zur Deckung der Ausgaben, die Belgien für sein Programm zum Ausbau der Kontrollstellen im Jahr 2007 tätigen wird, wird genehmigt.

Article 2

Die Finanzhilfe der Gemeinschaft gemäß Artikel 1 beläuft sich auf höchstens 48842,63 EUR, die entsprechend dem Anhang aufgeteilt werden.

Article 3

Die im Anhang für das Programm festgesetzte Finanzhilfe der Gemeinschaft wird nur gezahlt, wenn a) die Kommission von dem betreffenden Mitgliedstaat geeignete Nachweise über den Ankauf und/oder die Verbesserung der im Programm aufgeführten Geräte und/oder Anlagen erhält und b) der Kommission von dem betreffenden Mitgliedstaat ein Antrag auf Zahlung der Finanzhilfe der Gemeinschaft gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 998/2002 vorgelegt wird.

Article 4

Diese Entscheidung ist an das Königreich Belgien gerichtet.

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