2007/155/EG: Beschluss des Rates vom 5. März 2007 zur Änderung des Beschlusses 2000/265/EG zur Festlegung einer Finanzregelung für die Haushaltsaspekte der vom Stellvertretenden Generalsekretär des Rates zu verwaltenden Verträge über die Einrichtung und den Betrieb der Kommunikationsinfrastruktur für den Schengen-Rahmen ( SISNET ), die von ihm als Vertreter bestimmter Mitgliedstaaten geschlossen worden sind
Text
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Article 1
1 Durch den Haushaltsplan im Sinne dieser Finanzregelung werden die notwendigen Einnahmen und Ausgaben für die Erfüllung der Verpflichtungen aus den in dem Beschluss 1999/870/EG und in dem Beschluss 2007/149/EG genannten Verträgen für jedes Haushaltsjahr veranschlagt und im Voraus bewilligt.
2 Im Sinne dieser Finanzregelung umfasst der Verweis auf das ‚SISNET‘ die in dem Beschluss 1999/870/EG und in dem Beschluss 2007/149/EG genannte Kommunikationsinfrastruktur für den Schengen-Rahmen.
Article 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Article 3
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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