2007/204/EG: Entscheidung der Kommission vom 26. September 2006 über die staatliche Beihilfe C 42/2005 (ex N 66/2005, ex N 195/2005), die die Slowakische Republik zugunsten der Firma Konas, s. r. o. gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 4205) (Text von Bedeutung für den EWR )
Text
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Article 1
Die Staatliche Beihilfe in Höhe von 9730739 SKK, die die Slowakische Republik dem Unternehmen Konas, s. r. o. gewährt hat, ist unter den in Artikel 2 genannten Bedingungen mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar.
Article 2
1 Die Slowakische Republik ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Umstrukturierungsplan der Firma Konas, s. r. o ordnungsgemäß durchgeführt wird.
2 Die Slowakischen Behörden teilen der Kommission die Maßnahmen mit, die ergriffen wurden, um die Durchführung des Umstrukturierungsplans zu gewährleisten.
3 Die Slowakischen Behörden gewähren die Beihilfe erst, nachdem sie der Kommission mitgeteilt haben, dass sie die Durchführung des Umstrukturierungsplans gewährleisten und welche Maßnahmen sie hierfür vorsehen.
Article 3
Die Slowakische Republik teilt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe dieser Entscheidung die Maßnahmen mit, die getroffen wurden, um dieser Entscheidung nachzukommen.
Article 4
Diese Entscheidung ist an die Slowakische Republik gerichtet.
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