2007/264/EG: Entscheidung der Kommission vom 25. April 2007 zur Änderung der Entscheidung 2007/30/EG hinsichtlich Übergangsmaßnahmen für bestimmte Milcherzeugnisse, die in Bulgarien hergestellt wurden (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 1787) (Text von Bedeutung für den EWR )
Text
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Article 1
In Artikel 2 Absatz 1 der Entscheidung 2007/30/EG wird folgender Unterabsatz angefügt: „Außerdem dürfen Milcherzeugnisse, die in Betrieben in Bulgarien hergestellt wurden, bis zum 31. Dezember 2007 in Drittländer ausgeführt werden, sofern die Ausfuhr gemäß den Bestimmungen des Artikels 12 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates erfolgt.
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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