2007/326/EG: Entscheidung der Kommission vom 27. April 2007 über den Rechnungsabschluss der Zahlstellen Ungarns und Maltas für die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, im Haushaltsjahr 2005 finanzierten Ausgaben (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 1894)
Text
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Article 1
Die Rechnungen der ungarischen Zahlstelle „ARDA“ und der maltesischen Zahlstelle „MRAE“ über die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, im Haushaltsjahr 2005 finanzierten Ausgaben werden mit der vorliegenden Entscheidung abgeschlossen. Die Beträge, die nach der vorliegenden Entscheidung von den Mitgliedstaaten wiedereinzuziehen bzw. ihnen zu erstatten sind, sind im Anhang I ausgewiesen. Die Beträge, die nach der vorliegenden Entscheidung bei den in Ungarn und Malta durchgeführten Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums von den Mitgliedstaaten wiedereinzuziehen bzw. ihnen zu erstatten sind, sind in den Anhängen II und III ausgewiesen.
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Republik Ungarn und die Republik Malta gerichtet.
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