2007/335/EG: Entscheidung der Kommission vom 21. März 2007 über die Beihilferegelung C 18/2006 (ex N 524/2005), die Italien zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen durchführen wollte (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 1175) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Nachdem Italien die angemeldete Maßnahme zurückgenommen hat, ist das vorliegende Verfahren gegenstandslos geworden. Daher hat die Kommission beschlossen, das Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag einzustellen.
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Italienische Republik gerichtet.
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