2007/337/EG: Entscheidung der Kommission vom 15. Mai 2007 zur Genehmigung der von Dänemark, Deutschland und dem Vereinigten Königreich aufgestellten Regelungen zur automatischen Aussetzung von Fanglizenzen bei Verstößen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 2036)
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Article 1
Die von Dänemark, Deutschland und dem Vereinigten Königreich aufgestellten Regelungen zur automatischen Aussetzung von Fanglizenzen bei Verstößen werden für die Zwecke von Anhang IIA Nummer 8.1 Buchstabe h der Verordnung (EG) Nr. 41/2007 für Fischereifahrzeuge, die an Bord Schleppnetze, Snurrewaden und ähnliche Netze, ausgenommen Baumkurren, mit Maschenöffnungen von 120 mm oder mehr mitführen, genehmigt.
Article 2
Diese Entscheidung ist an das Königreich Dänemark, die Bundesrepublik Deutschland und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.
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