2007/340/EG: Beschluss des Rates vom 19. April 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt
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Article 1
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa für Bürger der Europäischen Union und für Staatsangehörige der Russischen Föderation wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 15 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation vor ( 1 ) .
Article 3
Die Kommission vertritt mit Unterstützung der Sachverständigen der Mitgliedstaaten die Gemeinschaft in dem gemäß Artikel 13 des Abkommens eingesetzten Gemischten Ausschuss der Sachverständigen.
Article 4
Der Standpunkt der Gemeinschaft im Gemischten Ausschuss der Sachverständigen zur Annahme von dessen in Artikel 13 Absatz 4 des Abkommens vorgesehener Geschäftsordnung wird von der Kommission nach Anhörung eines vom Rat benannten besonderen Ausschusses festlegt.
Article 5
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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