Skip to content
Seqlense EUR-Lex

2007/341/EG: Beschluss des Rates vom 19. April 2007 über den Abschluss des Rückübernahmeabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation

CELEX
32007D0341
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2007-04-19
In force since
2007-04-19
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the xhtml manifestation.

Article 1

Das Rückübernahmeabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.

Article 2

Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 23 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifizierung vor ( 1 ) .

Article 3

Die Kommission, unterstützt von Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten, vertritt die Gemeinschaft in dem mit Artikel 19 des Abkommens eingesetzten Gemischten Rückübernahmeausschuss.

Article 4

Der Standpunkt der Gemeinschaft im Gemischten Rückübernahmeausschuss zur Annahme von dessen in Artikel 19 Absatz 5 des Abkommens vorgesehener Geschäftsordnung wird von der Kommission nach Anhörung eines vom Rat benannten besonderen Ausschusses festgelegt.

Article 5

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions