Beschluss 2007/427/GASP des Rates vom 18. Juni 2007 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina
Text
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Article 1 Ernennung
Herr Miroslav Lajčák wird für den Zeitraum vom 1. Juli 2007 bis zum 29. Februar 2008 zum Sonderbeauftragten der Europäischen Union (EUSR) in Bosnien und Herzegowina ernannt. Er versieht seine Aufgaben nach Maßgabe des in der Gemeinsamen Aktion 2007/87/GASP festgelegten Mandats und der darin festgelegten Durchführungsbestimmungen.
Article 2 Finanzierung
1 Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit dem Mandat des EUSR in dem Zeitraum vom 1. Juli 2007 bis zum 29. Februar 2008 beläuft sich auf 1530000 EUR.
2 Über die Verwaltung der Ausgaben wird ein Vertrag zwischen dem EUSR und der Kommission geschlossen. Die Ausgaben sind ab dem 1. Juli 2007 anrechnungsfähig.
Article 3 Überprüfung
Der EUSR legt dem Generalsekretär/Hohen Vertreter, dem Rat und der Kommission bis Mitte November 2007 einen umfassenden Bericht über die Ausführung seines Mandats vor.
Article 4 Wirksamwerden
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Article 5 Veröffentlichung
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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