2007/428/EG: Entscheidung der Kommission vom 18. Juni 2007 über die Nichtaufnahme von Cadusafos in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und den Widerruf der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 2511) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Cadusafos wird nicht als Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen.
Article 2
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass a) Zulassungen von Cadusafos enthaltenden Pflanzenschutzmitteln bis 18. Dezember 2007 widerrufen werden; b) Zulassungen für Cadusafos enthaltende Pflanzenschutzmittel im Rahmen der Ausnahmeregelung gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG weder erteilt noch erneuert werden.
Article 3
Jede von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 4 Absatz 6 der Richtlinie 91/414/EWG eingeräumte Frist muss so kurz wie möglich sein und endet spätestens am 18. Dezember 2008.
Article 4
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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