2007/472/EG: Beschluss des Rates vom 25. Juni 2007 zur Änderung des Beschlusses des mit dem Schengener Übereinkommen von 1990 eingesetzten Exekutivausschusses zur Änderung der Finanzregelung für die Einrichtung und den Betrieb der technischen Unterstützungseinheit für das Schengener Informationssystem (C.SIS)
Text
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Article 1
In Titel I Nummer 3 der C.SIS-Finanzregelung wird folgender Gedankenstrich hinzugefügt: „— Für Staaten, die 2004 Mitglieder der Europäischen Union geworden sind, wird dieser Betrag nur auf der Grundlage der Kosten berechnet, die für die Einrichtung des C.SIS ab dem 1. Januar 2005 entstanden sind. Sie leisten auch einen Beitrag zu den Betriebskosten des C.SIS mit Wirkung ab dem 1. Januar 2007.“
Article 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wirksam.
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