2007/493/EG: Entscheidung der Kommission vom 7. Februar 2007 über die von Italien beabsichtigte Beihilferegelung nach Artikel 60 des Gesetzes Nr. 17/2004 der Region Sizilien C 34/2005 (ex N 113/2005) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 284) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Bei der Beihilferegelung, die Italien gemäß Artikel 60 des Regionalgesetzes Nr. 17/2004 einführen will, handelt es sich um eine staatliche Beihilfe. Die unter Absatz 1 genannte Beihilfe ist mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar und darf nicht gewährt werden.
Article 2
Italien teilt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe dieser Entscheidung die Maßnahmen mit, die ergriffen wurden, um der Entscheidung nachzukommen.
Article 3
Diese Entscheidung ist an die Italienische Republik gerichtet.
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