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Seqlense EUR-Lex

2007/498/EG: Entscheidung der Kommission vom 7. Februar 2007 über die Beihilferegelung, die Italien gemäß dem Gesetz der Region Sizilien Nr. 21/2003 Artikel 14, 15 und 16 durchführen will, C 31/2005 (ex N 329/2004) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 285) (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32007D0498
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2007-02-07
In force since
2007-07-17
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Beihilferegelung, die Italien gemäß den Artikeln 14, 15 und 16 des sizilianischen Regionalgesetzes Nr. 21/2003 einführen will, stellt eine staatliche Beihilfe dar. Die in Absatz 1 genannte Beihilfemaßnahme ist mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar und darf daher nicht durchgeführt werden.

Article 2

Italien teilt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe dieser vorliegenden Entscheidung die Maßnahmen mit, die ergriffen wurden, um dieser Entscheidung nachzukommen.

Article 3

Diese Entscheidung ist an die Italienische Republik gerichtet.

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