2007/498/EG: Entscheidung der Kommission vom 7. Februar 2007 über die Beihilferegelung, die Italien gemäß dem Gesetz der Region Sizilien Nr. 21/2003 Artikel 14, 15 und 16 durchführen will, C 31/2005 (ex N 329/2004) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 285) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Beihilferegelung, die Italien gemäß den Artikeln 14, 15 und 16 des sizilianischen Regionalgesetzes Nr. 21/2003 einführen will, stellt eine staatliche Beihilfe dar. Die in Absatz 1 genannte Beihilfemaßnahme ist mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar und darf daher nicht durchgeführt werden.
Article 2
Italien teilt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe dieser vorliegenden Entscheidung die Maßnahmen mit, die ergriffen wurden, um dieser Entscheidung nachzukommen.
Article 3
Diese Entscheidung ist an die Italienische Republik gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions