2007/509/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 2006 über die staatliche Beihilfe C 3/2005 (ex N 592/2004 (ex PL 51/2004)), die Polen zugunsten der Fabryka Samochodów Osobowych S.A. (ehemalige DAEWOO — FSO Motor S.A.) zu gewähren beabsichtigt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 6628) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die Beihilfemaßnahmen zugunsten der Fabryka Samochodów Osobowych, die in Tabelle 4 zusammengestellt sind und die zum einen Teil bereits teilweise oder auch gänzlich von Polen angewendet, zum anderen Teil noch nicht angewendet wurden, sind — unter dem Vorbehalt der in Artikel 2 bestimmten Pflichten und Bedingungen — mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar.
Article 2
1 Es ist unerlässlich, den Plan zur Umstrukturierung der FSO, darunter die Umstrukturierung der Verbindlichkeiten der FSO, vollständig umzusetzen.
2 Die Jahresproduktion von Personenkraftwagen, darunter alle Arten von Montageeinheiten, muss bis Ende Februar 2011 auf 150000 Stück begrenzt werden. Diese Begrenzung gilt für jedes Kalenderjahr. Die Produktion muss in den ersten zwei Monaten des Jahres 2011 auf 25000 Stück beschränkt werden.
3 Der Jahresverkauf der produzierten Personenkraftwagen auf dem Gebiet der EU (darunter auch in den neuen Mitgliedstaaten ab dem Zeitpunkt ihres Beitritts zur EU) muss bis Ende Februar 2011 auf 107000 Stück begrenzt werden. Diese Begrenzung gilt für jedes Kalenderjahr. Der Verkauf innerhalb der EU muss in den ersten zwei Monaten des Jahres 2011 auf 17833 Stück beschränkt werden.
4 Die beiden oben genannten Bedingungen gelten für die FSO sowie für alle ihre gegenwärtigen und künftigen abhängigen Gesellschaften sowie alle vom FSO-Aktionär kontrollierten Gesellschaften, soweit sie das zurzeit im Besitz der FSO oder von deren abhängigen Gesellschaften befindliche Produktionsvermögen (d. h. Betriebe, Fertigungsstraßen) nutzen.
5 Damit die Kommission die Einhaltung aller obigen Bedingungen überprüfen kann, wird Polen der Kommission Halbjahresberichte über die Fortschritte bei der Umstrukturierung der FSO erstatten. Hinsichtlich der Beschränkung der Produktion und des Verkaufs wird Polen der Kommission Jahresberichte über die Höhe der Produktion und des Verkaufs im vergangenen Kalenderjahr erstatten, die spätestens gegen Ende Januar übersandt werden. Der letzte Bericht wird vor Ende März 2011 vorgelegt und die Produktions- und Verkaufszahlen in den ersten beiden Monaten des Jahres 2011 umfassen.
Article 3
Innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab Bekanntgabe der vorliegenden Entscheidung wird Polen die Kommission darüber in Kenntnis setzen, welche Maßnahmen zu deren Umsetzung ergriffen wurden.
Article 4
Die vorliegende Entscheidung ist an die Republik Polen gerichtet.
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