Beschluss des Verwaltungsrates von Europol vom 18. Juli 2007 über die Zustimmung zu den von Europol festgelegten Bedingungen und Verfahren zur Anpassung der Beträge, die im Anhang zum Beschluss des Verwaltungsrates von Europol vom 16. November 1999 genannt sind und die sich auf die Besteuerung von an Europol-Mitarbeiter gezahlte Gehälter und Bezüge zu Gunsten von Europol beziehen
Text
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Article 1
Mit Wirkung vom 1. Juli 2006 1. wird der in Artikel 4 Satz 1 des Anhangs zum Beschluss des Verwaltungsrates von Europol vom 16. November 1999 aufgeführte Betrag durch 113,68 EUR ersetzt; 2. werden die in der in Artikel 4 des Anhangs zu dem Beschluss des Verwaltungsrates von Europol vom 16. November 1999 enthaltenen Tabelle aufgeführten Werte in Euro durch folgende Beträge ersetzt: 8 % auf Beträge zwischen 113,68 EUR und 2002,41 EUR 10 % auf Beträge zwischen 2002,42 EUR und 2758,01 EUR 12,5 % auf Beträge zwischen 2758,02 EUR und 3160,83 EUR 15 % auf Beträge zwischen 3160,84 EUR und 3589,60 EUR 17,5 % auf Beträge zwischen 3589,61 EUR und 3992,45 EUR 20 % auf Beträge zwischen 3992,46 EUR und 4382,91 EUR 22,5 % auf Beträge zwischen 4382,92 EUR und 4785,73 EUR 25 % auf Beträge zwischen 4785,74 EUR und 5176,21 EUR 27,5 % auf Beträge zwischen 5176,22 EUR und 5579,03 EUR 30 % auf Beträge zwischen 5579,04 EUR und 5969,51 EUR 32,5 % auf Beträge zwischen 5969,52 EUR und 6372,33 EUR 35 % auf Beträge zwischen 6372,34 EUR und 6763,42 EUR 40 % auf Beträge zwischen 6763,43 EUR und 7166,26 EUR 45 % auf Beträge über 7166,27 EUR.
Article 2
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.
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