2007/543/EG: Beschluss des Rates vom 23. Juli 2007 über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zu dem Übereinkommen über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Übereinkommen)
Text
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Article 1
Das Europol-Übereinkommen und die Protokolle vom 24. Juli 1996, 19. Juni 1997, 30. November 2000, 28. November 2002 und 27. November 2003 treten für Bulgarien und Rumänien am ersten Tag des ersten Monats nach dem Tag der Annahme des vorliegenden Beschlusses in Kraft.
Article 2
Der in bulgarischer und rumänischer Sprache verfasste und diesem Beschluss als Anhang beigefügte Wortlaut des Europol-Übereinkommens und der Protokolle vom 24. Juli 1996, 19. Juni 1997, 30. November 2000, 28. November 2002 und 27. November 2003 ist in gleicher Weise verbindlich wie die übrigen Sprachfassungen des Europol-Übereinkommens und der genannten Protokolle.
Article 3
Dieser Beschluss wird am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wirksam.
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