2007/580/EG: Entscheidung der Kommission vom 24. April 2007 über die staatliche Beihilfemaßnahme, die Slowenien im Rahmen seiner Gesetzgebung über qualifizierte Erzeuger von Energie durchführt — C 7/2005 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 1181) (Text von Bedeutung für den EWR )
Text
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Article 1
Die Beihilfe nach dem slowenischen Energiegesetz, die den qualifizierten Stromerzeugern, die erneuerbare Primärenergiequellen nutzen, gewährt wurde, ist mit Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c des EG-Vertrags vereinbar.
Article 2
Die Beihilfe nach dem slowenischen Energiegesetz, die den qualifizierten Stromerzeugern, die die Kraft-Wärme-Kopplung nutzen, gewährt wurde, ist mit Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c des EG-Vertrags vereinbar.
Article 3
Die Förderung nach dem slowenischen Energiegesetz, die dem Kraftwerk Trbovlje gewährt wurde, stellt keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 87 Absatz 1 des EG-Vertrags dar.
Article 4
Diese Entscheidung ist an die Republik Slowenien gerichtet.
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